In den letzten Jahrzehnten hat die Aneinanderreihung der Gräber mit den unzähligen Breitsteinplatten
zur Monotonie auf unseren Friedhöfen geführt. Die jeweils modischen Machbarkeiten haben die
Formgebung bestimmt. Der formalästhetische Eindruck ist relativ kurzlebig.
Viele zeitlos gültige Grabmalformen, auf die meist verzichtet wurde, stehen dennoch zur Verfügung.
Zu ihnen gehören die freistehende Stele, der Kubus, liegende Grabplatten und der sicherlich nicht zu
missachtende Breitstein.
Diese Formen können die Grundlage für eine vielgestaltige Weiterentwicklung bilden.
Die Stele vermittelt durch ihre schlanke Säulenform Höhe, Standfestigkeit und in den Himmel
aufstrebende Leichtigkeit.
Die kubische Form zeichnet sich durch Schwere und unverkennbare Grundmuster aus. Der richtige Einsatz kann das
eigentliche Wesen dieser Form in jeder Hinsicht erweitern und nutzen. Dies gilt gleichermaßen für
den Einsatz sämtlicher Steinplatten.
Die Bedeutung von Grabmalplastiken und Symbolen, wie beispielsweise dem Kreuz, können immer einfließen.
Die Gestalt des Grabmals wird ebenso vom verwendeten Material oder den verwendeten Materialien beeinflusst.
Bei der Formgebung werden die Rechtsgrundlagen selbstverständlich berücksichtigt.